Interessengemeinschaft der GMG-Geschädigten                    Direktversicherten                               

              

 

 

Unsere Interessengemeinschaft ist ein engagierter Zusammenschluss von Direktversicherungs- Geschädigten, zur Erreichung der folgenden Ziele:


1. Nachweis der Rechtswidrigkeit der seit dem 1.1.2004 praktizierten Krankenkassen- Beitragspflicht auf Versicherungsleistungen aus eigenfinanzierten Kapitallebensversicherungen, die vor dem 1.1.2004 in Form einer „betrieblichen Direktversicherung“ abgeschlossen wurden.


2. Rückerstattung der seither erhobenen Beiträge.
Vorgehen über den Rechtsweg und öffentlichen Druck auf die Politik


3. Nachweis, dass die generelle Ausweitung der Beitragspflicht durch die Krankenkassen seit dem 1.1.2004 sich nicht mit den Regelungen des GMG begründen lässt.


4. Nachweis, dass dieses Vorgehen der Krankenkassen bisher nicht durch gesetzeskonforme „höchstrichterliche Rechtsprechung“ des Bundessozialgerichts und abschließende Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht gerechtfertigt wurde.


5. Nachweis, dass dieses Vorgehen der Krankenkassen zu Verletzungen desGrundgesetzes führt, die bisher noch nicht durch das Bundesverfassungsgericht geprüft wurden
Vorgehen Über die Gesetzgebung.

 
6. Erzeugung von öffentlichem Druck, in dem sowohl die diversen Rechtsbrüche aller beteiligten staatlichen und öffentlich-rechtlichen Organisationen als auch die Namen der Täter genannt werden. 
 

 

Bisherige Gestaltung der IG.


7. Die IG besteht aus zur Zeit mehreren Hundert Mitgliedern, die sich (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) für die Erreichung der IG-Ziele einsetzen möchten (oder auch nur informiert werden möchten).


8. Die Aufnahme in die IG wird mit der Bereitstellung der persönlichen Datenbeantragt. Dazu ist unser Anmeldeformular http://www.ig-gmg-geschaedigte.de/Kontakt/ auszufüllen, eine formlose Anmeldung über E-Mailadmin@ig-gmg-geschaedigte.de oder auf dem Postweg ist auch möglich.


9. Die persönliche Daten werden in einer Mitgliederliste aufgelistet. Die persönlichen Daten sind © geschützt und unterliegen in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz.


10. Diese persönlichen Daten sind ausnahmslos nur zum Austausch von Informationen der Mitglieder innerhalb der Interessengemeinschaft zu verwenden. Jegliche Verwendung und Weitergabe dieser Daten zu anderen Zwecken ist nicht gestattet und führt bei Verstößen zur automatischen Beendigung der Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft.


11. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass die von ihm bereitgestellten Daten und Unterlagen allen Mitgliedern zur Verfügung stehen. Damit ist dem Mitglied auch bewusst, dass eine Weitergabe an Nicht-Mitglieder zwar erschwert aber nicht mit100% ausgeschlossen werden kann. Dies kann nur mit einem Verzicht auf die Mitgliedschaft erreicht werden.


12. Die Mitgliederliste wird zur Zeit vom Mitglied Dr. Arnd Rüter geführt und gepflegt. Jedes Mitglied der Interessengemeinschaft hat das Recht, die aktuelle Mitgliederliste unter admin@ig-gmg-geschaedigte.de anzufordern, ist aber verpflichtet, äußerst sorgsam mit diesen Daten umzugehen und diese nur für Informationen innerhalb der Interessengemeinschaft zu verwenden.


13. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zusendung der erweiterten Mitgliederliste (per E- Mail) an das neue Mitglied. Sie endet auf Antrag des Mitglieds entweder formlos oder mit der Zusendung der geänderten Mitgliederliste (mit dem Hinweis auf die Löschung).


14. Wir haben eine kostenlose Homepage für die Interessengemeinschaft eingerichtet:. http://www.ig-gmg-geschaedigte.de Diese Homepage dient dazu, eine Internetpräsenz zu haben und um neue Mitglieder zu gewinnen und Öffentlichkeit herzustellen durch Bekanntgabe von relevanten Dokumenten und Informationen aus den beteiligten Organisationen, unserer darauf bezugnehmenden Kommunikation mit Personen aus diesen Organisationen und unseren auf diesen Fakten basierenden Schlussfolgerungen über Abläufe und Gesetzesverstöße.


15. Wichtige Informationen werden zur Zeit per E-Mail Bcc an alle Mitgliederverschickt. Sollte ein Mitglied nicht die technischen Möglichkeiten haben, selbst eine E-Mail an alle Mitglieder zu senden, kann man über die E-Mail Adresse admin@ig-gmg-geschaedigte.de (Dr. Arnd Rüter) um eine Verteilung dieser Nachricht bitten.


16. Eine Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die das gleiche Ziel wie die Interessengemeinschaft haben, ist erstrebenswert. Man kann gemeinsam für unsere Sache kämpfen und wichtige Informationen zwischen unseren Organisationen austauschen.


17. Jedes Mitglied achtet in seinen Beiträgen selbst auf Höflichkeit und Wahrhaftigkeit und ist auch alleine für die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben verantwortlich.


18. Kein Mitglied ist befugt, im Namen oder im Auftrag der IG zu handeln oder Erklärungen abzugeben (ein Hinweis auf die Mitgliedschaft in der IG ist aber möglich).


19. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und mit keinen weiteren als den oben aufgeführten Rechten oder Pflichten verbunden. Selbstverständlich ist eine rege Mitarbeit erwünscht. Je nach Neigung können sich Mitglieder in Arbeitsgruppen zusammenschließen. Die Mitarbeit erfolgt unentgeltlich und die Ergebnisse werden den Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung gestellt.


Rudolf Schmitt
Köln, den 24.05.2019

update: Dr. Arnd Rüter
Vaterstetten, den 03.07.2023


 

 



Wie ist eine Interessengemeinschaft organisatorisch einzuordnen

natürliche Personen sind im Rechtssinne alle Menschen

Rechtliche Grundlage:

Bürgerliches Gesetzbuch Erstes Buch 1 Allgemeiner Teil §§ 1-14

Eine Interessengemeinschaft (kurz IG) ist ein loser Zusammenschluss oder eine lose Zusammenstellung verschiedener natürlichen Personen auf der Grundlage eines gemeinsamen Interesses

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für eine IG. Dieser Begriff ist gesetzlich nicht normiert und daher keine gesetzlich vorgesehene Gesellschaftsform. Deshalb findet man auch keine gesetzlichen Vorschriften, die sich auf einen so bezeichneten Zusammenschluss von natürlichen Personen beziehen.

Hierzu sind keine bestimmten Maßnahmen zu beachten, da in der Gestaltung und Zusammensetzung vollkommene Freiheit besteht. Eine Eintragung in ein Register gibt es nicht, auch keine satzungsmäßigen Vorschriften. Es ist grundsätzlich auch nicht möglich, wie beispielsweise bei einem Verein, ein gemeinsames Konto zu eröffnen und verwalten.

Die Interessen leiten sich meistens direkt oder indirekt aus den Grundrechten ab. In der Demokratie werden sie durch Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit usw. geschützt.

Eine Interessengemeinschaft ist auch grundsätzlich nicht mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu vergleichen. Die GbR ist eine Personengesellschaft. Verfolgen mindestens zwei Personen denselben Zweck, können sie sich zu einer Personengesellschaft zusammenschließen. Die Personengesellschaft erlangt nicht den Status einer juristischen Person. Die gesetzliche Grundlage einer GbR ist im BGB definiert. BGB § 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.

 

 

Was ist ein Verein

Grundsätzlich juristische Personen

Rechtliche Grundlage:

Bürgerliches Gesetzbuch, Erstes Buch, 1 Allgemeiner Teil, Kapitel 1, allgemeiner Teil,      §§ 21-54

Bürgerliches Gesetzbuch, Erstes Buch, 1 Allgemeiner Teil, Kapitel 1, eingetragene Vereine, §§ 55-73

Juristische Personen sind Personenvereinigungen oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Die juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden, in eigenem Namen klagen und verklagt werden.

Bei juristischen Personen unterscheidet man zwischen juristischen Personen des privaten Rechts und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Dabei kann eine juristische Person eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse sein, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, d. h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist. Die Rechte und Pflichten der juristischen Personen werden dabei von einem Vertreter wahrgenommen.

Bei Juristische Personen des privaten Rechts ist die Grundform der eingetragene Verein (e.V.) heranzuziehen. Dieser erlangt seine Rechtsfähigkeit mit der Eintragung ins Vereinsregister.

Weitere juristische Personen des privaten Rechts sind beispielsweise die GmbH, die Aktiengesellschaft oder auch eine eingetragene Genossenschaft. All diese Formen bauen auf der Grundform des Vereins auf. Der Beginn der Rechtsfähigkeit fängt hier mit der Eintragung ins Handelsregister an.